Ingenieurbüro
Kaucher GmbH
Energieberatungen

 Der Energieausweis

Der Energieausweis für Wohngebäude ist seit dem Jahr 2014 Pflicht, wenn Wohnungen vermietet oder verkauft werden. Bisher musste er nur auf Nachfrage vorgezeigt werden.

Hier geht es zu weiteren Informationen zum Energieausweis inkl. unseres Erklärvideos und der Möglichkeit zur Online-Erfassung eines Energieausweises:

WWW.MAKA-ENERGIEPROFIS.DE/energieausweis

 

Seit 1. Januar 2009 benötigen alle Wohngebäude, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden, einen Energieausweis. Bereits seit 1. Juli 2008 galt diese Regelung für Wohnhäuser, die vor 1966 gebaut wurden.

Der Energieausweis zeigt auf einer Skala von grün nach rot das Niveau der Heizkosten. Erfährt der Hausbesitzer durch den Energieausweis, dass er "zum Fenster hinaus heizt", ist die Gelegenheit für eine Energieberatung günstig. Doch Vorsicht: Nur der Bedarfsausweis liefert die nötigen Informationen für eine Energieberatung. Der Verbrauchsausweis erlaubt keine Hinweise auf energetische Verbesserungsmaßnahmen.

Für Häuser mit bis zu 4 Wohnungen, deren Bauantrag vor November 1977 eingereicht wurde, sind seit Oktober 2008 nur noch Bedarfsausweise zulässig. Der Verbrauchsausweis spiegelt lediglich den Heizenergieverbrauch der Bewohner wieder. Die Aussagekraft ist dementsprechend gering. Beim Bedarfsausweis ist der Informationsgehalt höher. Alle Außenflächen wie Wand, Fenster, Dach und Bodenplatte in Kombination mit der Dämmqualität der Materialien dieser Flächen und Angaben der Heiztechnik, machen den energetischen Zustand transparent und sind Grundlage für die Berechnung des Energiebedarfs.

Wir erstellen für Sie gerne auch Energieausweise für Nichtwohngebäude. Falls es sich um öffentliche Gebäude handelt, besteht unter Umständen eine Aushangpflicht.

Unser besonderer Service: Bedarfsorientierte Energieausweise erhalten Sie in gebundener Form. Auf Wunsch erhalten Sie Ihren Energieausweis ebenfalls digital als PDF-Datei. Wir übernehmen auch gerne die Abwicklung mit dem Immoblienmakler oder der Hausverwaltung. Eine zuverlässige und zügige Abwicklung sichern wir Ihnen zu.

Preis: Die Preise für den Verbrauchsausweis können Sie unserem Online-Formular entnehmen. Für unsere bedarfsorientierten Energieausweise bestehen Pauschalpreise für Wohngebäude je nach dem, um wie viele Wohneinheiten es sich beim Gebäude handelt. Somit sind alle Preise völlig transparent und es gibt keine versteckten Kosten. Die Anfahrt ist stets kostenfrei. Während der Datenaufnahme und im Nachgang zum Energieausweis dürfen Sie gerne jederzeit Fragen stellen.

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig.

Musterausweis: Formular für Wohngebäude
Musterausweis: Formular für Nichtwohngebäude

(„Quelle: dena/BMVBS“)